14. Juni 2024 – Zoe Groening (deaktiviert 16.07.24)

Weniger Redezeit

Neue Regelung für fraktionslose Abgeordnete in der Bürgerschaft

In der Hamburgischen Bürgerschaft sitzen 123 Abgeordnete. Fünf gehören keiner Fraktion an. Dennoch können sie in der Aktuellen Stunde so lange reden wie die aus den Fraktionen. Das soll sich ändern.

Hamburgische Bürgerschaft
Foto: Hamburgische Bürgerschaft/Michael Zapf

Fraktionslose Abgeordnete in der Hamburgischen Bürgerschaft sollen künftig weniger Redezeit in der Aktuellen Stunde erhalten. Das sieht ein gemeinsamer Antrag der Regierungsfraktionen von SPD und Grünen sowie der CDU zur Änderung der Geschäftsordnung vor. Da die Zahl der Abgeordneten, die keiner der fünf Fraktionen angehören, auf fünf gestiegen sei, werde ihnen mit jeweils fünf Minuten in der ersten Runde einer Debatte überproportional viel Redezeit eingeräumt, hieß es. Künftig sollen sie nur noch drei Minuten lang reden dürfen.

Ungleichgewischt bei der Redezeit von fraktionslosen Abgeordneten

"Die jetzige Regelung erlaubt den aktuell fünf fraktionslosen Abgeordneten bis zu 30 Prozent der Redezeit einer Aktuellen Stunde in Anspruch zu nehmen, während die Fraktionen, die zusammen 118 Abgeordnete stellen, nur 70 Prozent erreichen", sagte Ole Thorben Buschhüter, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD. Damit sei die Redezeitverteilung "aus dem Ruder gelaufen". Sein Grünen-Kollege Michael Gwosdz sprach von einer "Schieflage". "Durch die Begrenzung der Redezeit für fraktionslose Abgeordnete auf drei Minuten in der ersten Runde der Aktuellen Stunde wird das ursprünglich vorgesehene Gleichgewicht wiederhergestellt. Ab der zweiten Runde haben sie genau so viel Zeit wie alle anderen Abgeordneten. Dies gewährleistet wertvolle Beiträge aller Beteiligten."

Abstimmung am 26. Juni

Kritik an den Plänen kam von der AfD: "Demokratie bedeutet, dass auch politische Minderheiten ausreichend zu Wort kommen und Gehör finden - auch wenn es im Einzelfall nervt und Zeit frisst", sagte ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Krzysztof Walczak. "Der vorgelegte Antrag läuft daher auf eine verfassungsrechtlich fragwürdige Diskriminierung der fraktionslosen Abgeordneten hinaus und ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar." Über den Antrag wird in der nächsten Bürgerschaftssitzung am 26. Juni abgestimmt.

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(Quelle: dpa/lno)

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