19. Mai 2021 – Stefan Angele

Nach Urteil

Niedersächsische Hotels dürfen wieder für alle öffnen

Hotel, Rezeption
Foto: Shutterstock

Die Regelung war höchst umstritten und von Anfang an zweifelten viele an ihrem Nutzen. Jetzt hat auch die Justiz der Tourismusregelung in Niedersachsen einen Strich durch die Rechnung gemacht. Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Regelung des Bundeslandes, den Tourismus nach dem Corona-Lockdown zunächst nur für eigene Einwohner zu öffnen, außer Vollzug gesetzt.

Jeder darf Urlaub machen

Ab sofort können damit Touristen von überall her sich für einen Urlaub in Niedersachsen einquartieren, entschied das Gericht in einem Eilbeschluss am Dienstag (18.05.). Die Landesregierung erklärte, man werde den Gerichtsentscheid respektieren und die Regelung aus der nächsten Corona-Verordnung streichen. Wenige Tage vor dem langen Pfingstwochenende kann die Tourismusbranche, die gegen die Beschränkung protestiert hatte, auf zusätzliche Gäste hoffen. Vor allem aus Nordrhein-Westfalen reisen über Pfingsten traditionell viele Gäste an die niedersächsische Nordseeküste. "Wir wünschen allen Gästen in Niedersachsen gute Erholung, bitten Sie aber weiterhin herzlich darum, sich und andere zu schützen und die geltenden Vorgaben zu beachten", erklärte das Gesundheitsministerium in Hannover. Nötig sei ein Schnelltest bei der Anreise und danach zweimal pro Woche.

Kaum Nutzen bei Coronaeindämmung

Wie das Gericht entschied, trägt das bloße Verbot der Beherbergung auswärtiger Besucher nur wenig zur Eindämmung der Corona-Infektionslage bei. Tagestouristen aus anderen Ländern hätten auch vorher schon nach Niedersachsen kommen können, argumentierte das Gericht. Es sei zweifelhaft, ob die sogenannte Landeskinderregelung angesichts des beschränkten Nutzens erforderlich sei. Die Kapazitätsbegrenzung für Hotels und Quartiere sowie umfangreiche Testpflichten für Gäste stellten ein milderes, aber ähnlich effektives Mittel zur Begrenzung neuer Infektionen dar. Außerdem führe das Verbot zu einer Ungleichbehandlung von Niedersachsen und Menschen aus anderen Bundesländern, die nicht gerechtfertigt sei. Denn einerseits dürften Gäste aus niedersächsischen Regionen mit einer hohen Inzidenz zu einem Urlaub anreisen, während dies Menschen aus Bundesländern mit geringer Inzidenz wie Hamburg oder Schleswig-Holstein verboten sei.

Ungleichheit zwischen Niedersachsen und anderen Deutschen

Geklagt hatte ein Urlauber aus Nordrhein-Westfalen, der ab dem 22. Mai eine Ferienwohnung auf der Nordseeinsel Borkum gebucht hatte. Er hatte vorgebracht, dass die Öffnung des Tourismus zunächst nur für Einwohner Niedersachsens eine Ungleichbehandlung darstelle. Außerdem sei sie keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme. "Wir fühlen uns geschmeichelt, dass dem Urlauber eine Reise auf die Ostfriesischen Inseln eine Klage wert war", sagte Göran Sell, Geschäftsführer der Ostfriesische Inseln GmbH. "Wir freuen uns sehr, dass wir nun auch endlich unsere Gäste aus anderen Bundesländern auf den Inseln begrüßen dürfen."

Tourismusbranche von Urteil begeistert

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen zeigte sich "überglücklich" über die OVG Entscheidung. Der Beschluss lasse die Hoffnung der niedersächsischen Hotellerie aufkeimen, jetzt noch einen Teil des verloren geglaubten Pfingstgeschäftes zurückholen zu können, so Dehoga-Präsident Detlef Schröder. Nach der aktuellen Corona-Verordnung des Landes hätten viele Gäste insbesondere aus Nordrhein-Westfalen enttäuscht ihre gebuchten Übernachtungen stornieren müssen. Die Hotellerie werde jetzt versuchen, diese enttäuschten Gäste über Pfingsten zurückzuholen. "Wir hoffen, dass alle Beteiligten weiterhin vorsichtig sind und die Inzidenzen nicht ansteigen, sondern weiter sinken - denn ein zentrales Ziel der Landesregierung war und ist die Hauptsaison im Sommer nicht zu gefährden - für die Gäste und für die Tourismuswirtschaft", erklärte das Gesundheitsministerium.
Kontaktbeschränkungen sowie Abstands- und Hygieneregeln sollten weiter eingehalten werden.

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