22. Januar 2021 – Stefan Angele
Seit Freitag (22.01.) gilt in Hamburg beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln eine verschärfte Maskenpflicht. So dürfen nur noch FFP2- oder OP-Masken verwendet werden. Doch genau an den OP-Masken scheinen sich die Geister zu scheiden und scheint es immer wieder zu Verwirrungen zu kommen. So haben Radio Hamburg mehrere Beschwerden erreicht, dass bei Kontrollen wohl nur die standardmäßigen grünen und blauen OP-Masken als erlaubt benannt worden seien. Es gibt die Masken aber noch in vielen anderen Farben und auch mit Aufdrucken. Doch sind diese etwa nicht erlaubt?
Melanie Leonhard gibt Klarstellung ab
Genau aus diesem Grund hat Nachrichtenchef Rainer Hirsch am Freitagmorgen (22.01.) im großen Live-Talk mit Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard genau diese Frage gestellt. Ihre klare Antwort: "Wenn die Masken, die richtige Normzeichnung tragen, dann dürfen sie diese Masken auch tragen. Das ist dann erlaubt". Die Normbezeichnung könnt ihr dabei dieser Tabelle entnehmen:
Medizinische Gesichtsmaske (OP–Maske, Typ I, II und IIR)
DIN EN 14683
FFP2-/FFP3-Maske (jeweils ohne Ventil)
DIN EN 149
CPA-Maske (Corona-Pandemie-Atemschutz),
zum Beispiel KN95 (GB2626-06)
CPA Prüfstandard
Vom Bund im Rahmen seiner hoheitlichen Aufgaben nach § 5 Abs. 2 Ziffer 4 c Infektionsschutzgesetz beschaffte Schutzmasken.
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