06. Dezember 2024 – Isabell Wüppenhorst

Von der Maskenpflicht befreit

Prozess um falsche Maskenatteste - Haftstrafe gefordert

Panikattacke oder Asthma - mit solchen Diagnosen soll ein Hamburger Arzt seine Patienten in der Corona-Zeit vor der Maskenpflicht bewahrt haben. Nun droht dem 80-Jährigen eine Bewährungsstrafe.

Maskenpflicht an der Elbpromenade in Hamburg
Foto: calado/Shutterstock

Im Prozess gegen einen Arzt wegen mutmaßlich falscher Masken-Atteste in der Corona-Pandemie hat die Hamburger Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung gefordert. Außerdem solle die Strafkammer am Landgericht dem Mediziner für drei Jahre untersagen, Bescheinigungen dieser Art auszustellen. Die Verteidigung des 80-Jährigen plädierte auf Freispruch, wie eine Gerichtssprecherin weiter mitteilte. 

57 Fälle angeklagt

Die Anklage wirft dem Arzt für Innere Medizin vor, zwischen April 2020 und September 2021 in 57 Fällen falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt zu haben. Er soll die für die Gesundheitszeugnisse erforderlichen Untersuchungen bei den Patienten nicht gemacht haben. Diagnosen wie "Symptome einer CO2-Vergiftung", "Panikattacken" oder "Asthma bronchiale" soll er teilweise ohne Begründung notiert haben. In einem Fall habe er es unterlassen, eine Patientin durch einen Facharzt für Psychiatrie untersuchen zu lassen. 

Angeklagter kritisierte Corona-Maßnahmen

Der Angeklagte habe die Diagnosen in seiner privatärztlichen Praxis in Hamburg und als Leiter der Initiative "Ärzte für Aufklärung" gestellt, hieß es. Die Initiative war in der Corona-Zeit wegen ihrer Kritik an den Schutzmaßnahmen und Warnungen vor einer Zwangsimpfung in Medien scharf angegriffen worden. Die Hamburger Ärztekammer hatte sich von der Initiative distanziert.

Nach dem Auftakt des Prozesses Anfang Mai hatte der Angeklagte vor Pressevertretern gesagt: "Ich habe mir nichts vorzuwerfen. Ich habe mich an die Gesetze und die Berufsordnung gehalten." Ärzte, die unrichtige Gesundheitszeugnisse ausstellen, können zu einer Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Haft verurteilt werden. Die Forderung der Staatsanwaltschaft liegt also nahe an der höchstmöglichen Strafe. Das Urteil soll am Montag verkündet werden.

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(Quelle: dpa)

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