15. Dezember 2021 – Sebastian Tegtmeyer
Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte
Schärfere Corona-Regeln treten im Schleswig-Holstein in Kraft
Strengere Kontaktegeln für Ungeimpfte, Testpflicht in der Bar und im Hotel: Ab Mittwoch (15.12.) gelten in Schleswig-Holstein strengere Corona-Regeln. Für Menschen mit Auffrischungsimpfung gibt es aber Ausnahmen.
Foto: BFotografie, Shutterstock
Schleswig-Holsteins Landesregierung hat bereits angekündigte schärfere Corona-Regeln beschlossen. Ab Mittwoch (15.12.) gilt bei privaten Zusammenkünften von ungeimpften Menschen die Regel Hausstand plus zwei. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Das geht aus der am Dienstag von der Jamaika-Koalition beschlossenen neuen Corona-Landesverordnung hervor.
2G-plus Regel in Clubs & Co.
In Clubs, Bars und Diskotheken gilt künftig die 2G-plus-Regel. Dabei erhalten nur Geimpfte oder von einer Covid-19-Erkrankung Genesene mit zusätzlichem Test Zutritt. Auch beim Einchecken ins Hotel ist künftig ein Test nötig. Menschen mit Auffrischungsimpfung sind in Schleswig-Holstein von solchen zusätzlichen Testpflichten aber befreit - sofern ihre Auffrischungsimpfung 14 Tage zurück liegt.
Begrenzungen bei Sportveranstaltungen
Bei größeren Sportveranstaltungen wie Handball- und Fußballspielen darf höchstens die Hälfte aller Plätze besetzt werden. Drinnen sind maximal 5.000 Zuschauer, draußen bis zu 15.000 Zuschauer erlaubt.
30. März 2023 – Sebastian Tegtmeyer
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Maskenpflicht wird ausgeweitet
Verschärft wird auch die Maskenpflicht. Sie gilt künftig auch für Zuschauerinnen und Zuschauer bei Großveranstaltungen (außer Märkten) mit mehr als 1.000 Anwesenden, in Innenbereichen der Gastronomie für Gäste, die nicht an ihrem Tisch sitzen sowie für die Wirtinnen und Wirte und Mitarbeitende. Wenn die Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) nicht gewährleistet ist, gilt auch in Gottesdiensten am Sitzplatz Maskenpflicht.
In der Kindertagespflege müssen sich Selbstständige täglich testen - falls sie nicht geimpft oder genesen sind. Für minderjährige Schüler reicht in den Weihnachtsferien wieder die Auskunft einer oder eines Sorgeberechtigten über das Ergebnis eines höchstens 72 Stunden zurückliegenden Selbsttests. Die Schulen sollen entsprechende Tests ausgeben. In Bussen und Bahnen gibt es in den Ferien aber keine Ausnahmen von der dort geltenden 3G-Regel.
Corona-Inzidenz leicht gesunken
Zu Wochenbeginn war die Corona-Inzidenz in Schleswig-Holstein geringfügig auf 160,3 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen zurückgegangen. Am Sonntag hatte der Wert 162,4 betragen, wie aus den Daten der Landesmeldestelle (Stand: 18.42 Uhr) hervorging. Am Montag wurden 610 neue Fälle gemeldet, gegenüber 220 am Sonntag und 651 vor einer Woche.
Die neue Corona-Verordnung gilt bis zum 11. Januar.
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16. November 2021 – Sebastian Tegtmeyer
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