04. Mai 2022 – Sebastian Tegtmeyer

Ab sofort

Schulbehörde passt Testpflicht an Schulen an

Die Hamburger Schulbehörde passt die Testpflicht für Schülerinnen und Schüler ab sofort analog zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts an.

Corona-Testpflicht an Schulen
Foto: DesignRage, Shutterstock

"In der letzten Woche hat ein Hamburger Gericht auf Antrag von zwei Schülern erhebliche rechtliche Zweifel an der Testpflicht für geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler geäußert. Die Schulbehörde kommt nach sorgfältiger Überprüfung der Gerichtsentscheidung jetzt zu dem Schluss, dass die Testpraxis an den Hamburger Schulen sofort entsprechend geändert werden soll.

Nachweis muss erbracht werden

Das neue Verfahren wurde bereits in einer Übergangsphase im letzten Schuljahr angewandt. Ab sofort gilt wieder: Schülerinnen und Schüler dürfen nur dann am Unterricht teilnehmen, wenn sie getestet, geimpft oder genesen sind. Schülerinnen und Schüler, die genesen oder geimpft sind, sind ab sofort von der Testpflicht befreit, wenn sie ihren Impf- oder Genesenenstatus durch Vorlegen einer entsprechenden Bescheinigung (dazu zählt auch der Nachweis mit der Corona-App im Handy) gegenüber der Schule belegen. Das kann entweder bei jeder Schultestung oder einmalig erfolgen.

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(Quelle: dpa)

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