30. Juli 2020 – Julia Nagel (deaktiviert am 06.07.2021)

Corona-Maßnahme

Senat beschließt Alkoholverkaufsverbote für Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel

Wie der Senat beschloss, gilt ab Freitag (31.07.) das Alkoholverkaufsverbot für Gebiete in Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel.

Alkohol Getränke Cocktails Anstoßen
Foto: Shutterstock

Nachdem die Einsatzkräfte der Polizei Hamburg in den letzten Wochen besonders in Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel zunehmend Verstöße gegen das Ansammlungsverbot und die Abstandsregelungen festgestellt haben, kommt jetzt das Alkoholverkaufsverbot in bestimmten Gebieten. Der Erwerb von alkoholischen Getränken an Kiosken beziehungsweise Gaststätten vergrößere die Anzahl von Menschen an einem Ort zusätzlich. Deshalb soll das kommende Verbot den Infektionsschutz nun erhöhen.

Alkoholverkaufsverbot ab Freitag (31.07.)

Die Bezirksämter Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel haben jetzt eine Allgemeinverfügung zum Verbot des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke in ausgewählten Gebieten erlassen. Der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken durch unter anderem Kioske, Tankstellen, Einzelhandel sowie Bars und Gaststättenbetriebe ist also von Freitag (31. Juli) bis Sonntag (02.08.) von jeweils 20 Uhr bis 6 Uhr verboten. Durch diese Maßnahme soll der Infektionsschutz erhöht und die weitere Ausbreitung des Corona-Virus eingedämmt werden. Außerdem sinke mit zunehmendem Alkoholkonsum die Bereitschaft und die Fähigkeit, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Für welche Bereiche der Stadtteile das Verbot genau gilt, seht ihr hier!

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