13. Dezember 2024 – Sebastian Tegtmeyer
Feuerwerksverbot rund um die Binnenalster
Silvesterruhe für die Innenstadt angeordnet
In Teilen der Hamburger Innenstadt gilt auch dieses Silvester wieder ein Feuerwerksverbot. Außer Kleinstfeuerwerk wie Wunderkerzen und Knallerbsen darf dort dann weder Pyrotechnik gezündet noch mitgeführt werden.
Verbot von Feuerwerk I Foto: Ardan Fuessmann, Shutterstock
13.12.2024
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Zum Jahreswechsel 2024/2025 wird wieder das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern rund um die Binnenalster und auf dem Rathausvorplatz untersagt. Das Verbot umfasst alle pyrotechnischen Gegenstände mit Ausnahme des sogenannten Kleinstfeuerwerks (beispielsweise Knallerbsen und Wunderkerzen).
Allgemeinverfügung erlassen
Die Polizei geht davon aus, dass auch in diesem Jahr wieder tausende Menschen das neue Jahr auf den zentralen Plätzen der Innenstadt begrüßen werden, darunter erfahrungsgemäß auch viele Familien mit Kindern. Da es an diesen Plätzen in der Vergangenheit aber immer wieder zu gefährlichen und bedrohlichen Situationen durch unsachgemäßes Abbrennen von Feuerwerkskörpern gekommen ist und es Verletzte gab, wurde auch für den diesjährigen Jahreswechsel eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese untersagt erneut das Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern der Kategorien F2, F3 und F4 (alles außer dem sogenannten Ganzjahresfeuerwerk).
Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2024, 18 Uhr bis zum 1. Januar 2025, 1 Uhr und erstreckt sich über die Straßen Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm, und Reesendamm sowie den Rathausmarkt. Die genaue Abgrenzung könnt ihr in der interaktiven Karte auf der Homepage der Polizei Hamburg sehen.
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Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
16. November 2021 – Sebastian Tegtmeyer
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(Quelle: Polizei Hamburg)