19. Januar 2021 – Stefan Angele
Trotz einer sinkenden Tendenz bei den Infektionszahlen sind sich alle Experten immer noch einig: Noch sind die Infektionszahlen viel zu hoch und eine Kontaktnachverfolgung der Infektionsfälle durch die Gesundheitsämter unmöglich. Erst ab einer 7-Tage-Inzidenz wird das von Experten als machbar beschrieben. Zudem bereiten der Bundesregierung die Corona-Mutationen in England und Südafrika Sorgen, die eine erneute Explosion der Infektionszahlen bewirken könnten, wenn man jetzt nicht aktiv gegensteuert. Aus diesem Grund haben Bund und Länder ihre Beratungen über das weitere Vorgehen in der Coronakrise von Ende Januar auf Dienstag (19.01.) vorverlegt. Um die Pandemie weiter zurückzudrängen, haben Merkel und die Länderchefs umfassende, neue Maßnahmen beschlossen.
Lockdown wird bis Mitte Februar verlängert
Der eigentlich bis Ende Januar geltende Lockdown soll mit all seinen bestehenden Beschränkungen bis zum 14. Februar verlängert werden. Die Kontaktbeschränkung werden vorerst nicht weiter verschärft, obwohl das Kanzleramt dies gerne getan hätte. So bleibt es beim Appell an die Deutschen die Zahl ihrer Kontakte möglichst klein zu halten und bestmöglich auf feste Personen zu beschränken. Damit bleiben aber etwa die Gastronomie, Freizeiteinrichtungen sowie der Einzelhandel geschlossen. Ausnahmen gelten weiterhin zum Beispiel für Supermärkte.
Maskenpflicht wird verschärft
Beim Thema "Maskenpflicht" kommt auf die Bundesbürger eine Umstellung zu. Stoff- und Alltagsmasken dürfen nicht länger in öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Einkaufen oder in Gottesdiensten verwendet werden. Erlaubt sind hier zukünftig nur noch OP- oder FFP2-Masken.
Homeoffice-Pflicht light
Noch immer gibt es nach Expertenmeinung zu viele Infektionen an Arbeitsstätten. Dem wollen Bund und Länder jetzt mit zwei Maßnahmen begegnen. Das Bundesarbeitsministerium wird eine Verordnung auflegen, die Einführung einer Homeoffice-Pflicht für Unternehmen bedingt. Zudem sind schärfere Regeln am Arbeitsplatz vorgesehen, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus im Arbeitsleben zu verhindern. Ab einer sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz von 50 sollen Arbeitgeber demnach verpflichtet werden, "den Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung (Homeoffice) auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen", heißt es in dem Verordnungsentwurf. Im Betrieb soll zudem eine Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Beschäftigtem in einem Raum nicht unterschritten werden, "soweit die auszuführenden Tätigkeiten dies zulassen". Für etwaige Kontrollen der Umsetzung der geplanten Vorgaben sind die örtlichen Behörden zuständig.
Strengere Regeln für Arbeitgeber
Die geplante Verordnung macht weitere Vorgaben für Arbeitgeber zur Organisation des Arbeitsalltags im Betrieb: So sollen ab einem Inzidenzwert von 50 unter bestimmten Bedingungen "mindestens medizinische Gesichtsmasken" (OP-Masken) gestellt werden. Auch gemeinsames Essen im Pausenraum wird ab diesem Wert untersagt. Ab einer Inzidenz von 200 sollen Arbeitgeber größerer Betriebe, in denen Beschäftigte auf engem Raum arbeiten, auch wöchentlich Schnelltests anbieten. Die Verordnung lässt aber auch Spielräume. So heißt es, dass für den Fall, dass die genannten Maßnahmen nicht oder nicht vollständig umsetzbar seien, der Arbeitgeber "durch andere geeignete Schutzmaßnahmen den gleichwertigen Schutz der Beschäftigten sicherzustellen" habe, "insbesondere durch Lüftungsmaßnahmen und geeignete Abtrennungen zwischen den anwesenden Personen".
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