21. Juli 2021 – Stefan Angele
Gibt es etwas Nervigeres im Briefkasten als ungewünschte Werbung oder sogar noch schlimmer direkt adressierte Werbepost? Die Post verstopft unnötigerweise den Briefkasten, ist schlecht für die Umwelt und meistens sowieso überhaupt nicht gewünscht und landet deshalb sofort im Mülleimer. Doch was kann man gegen die Werbepost tun? Es gibt laut Verbraucherschutzzentrale Schleswig-Holstein einen einfachen und effektiven Weg, um die Werbung dauerhaft abzustellen.
Beschwerden funktionieren meistens nicht
Besonders ärgerlich: Die Beschwerden von Verbrauchern verhallen oftmals ungehört. "Bekommt man Werbebriefe mit persönlicher Adresse trotzdem noch, hilft es oft, die unerwünschte Post zurück an den Absender zu schicken", sagt Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Am besten schreibt man auf den Briefumschlag: Unfrei zurück an Absender! Unverlangte Sendung. Damit die Post den Brief nicht noch einmal zurückbringt, kann es hilfreich sein, die eigene Adresse vorher mit einem Aufkleber unkenntlich zu machen. Da der Absender in diesem Fall die Kosten für die Rücksendung tragen muss, stellen Unternehmen ihre Werbepost in solchen Fällen oft ein. Auch falsch zugestellte Post kann man auf diese Weise zurückschicken, sollte sie aber vorher auf keinen Fall öffnen, um das Briefgeheimnis nicht zu verletzen.
Was, wenn trotzdem noch Post kommt?
Hilft auch das nicht, bietet die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, Verbrauchern inzwischen ein mächtiges Mittel im Kampf gegen die Werbeflut. Die vor zwei Jahren EU-weit eingeführte Verordnung gibt Verbrauchern das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten sowie das Recht auf Löschung und Sperrung. "Die DSGVO eröffnet bei unerwünschten Werbebriefen einen Weg, den Unternehmen Druck zu machen", so Kerstin Heidt. "Auf Anfrage müssen sie Auskunft geben, woher sie die personenbezogenen Daten haben, zu welchen Zwecken und wie lange sie die Daten speichern und verarbeiten." Wer keine personalisierten Werbebriefe mehr bekommen will, kann der Datenverarbeitung widersprechen. Für Direktwerbung dürfen die Daten dann nicht mehr verwendet werden. Wer zusätzlich die Sperrung der eigenen Daten verlangt, verhindert damit, dass Unternehmen diese neu beschaffen.
Kostenloser Musterbrief
Die Verbraucherzentrale bietet euch dazu einen kostenlosen Musterbrief an, mit dem man umfassende Auskunft über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verlangen und diese zugleich löschen und sperren lassen kann. Wenn trotzdem weiter Werbebriefe kommen, das angeschriebene Unternehmen keine Auskunft erteilt oder die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, ist das ein Verstoß gegen den Datenschutz. In solchen Fällen können sich Betroffene an den Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes wenden.
Druck für meistens zu Erfolg
Laut einer Umfrage der Verbraucherzentralen lässt sich die DSGVO als Erfolg werten: Von den Teilnehmern, die bei Unternehmen um Datenauskunft gebeten hatten, haben mehr als zwei Drittel innerhalb von vier Wochen eine Antwort erhalten. "Wir empfehlen, die Möglichkeiten zu nutzen und Unternehmen damit deutlich zu zeigen, dass man Werbepost und die Verarbeitung persönlicher Daten ablehnt", so Kerstin Heidt. Gegen Werbung ohne Adresse sowie kostenlose Anzeigenblätter und Wurfsendungen sollte ein Aufkleber am Briefkasten genügen. Darauf sollte ausdrücklich stehen: "Keine Werbung, Handzettel, Wurfsendungen, kostenlosen Zeitungen und Wochenblätter einwerfen". Solche Aufkleber sind in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale erhältlich.
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