31. Mai 2021 – Stefan Angele
Angesichts weiter sinkender Inzidenzen macht sich der Norden weiter lockern. Seit Montag (31.05.) gelten in Niedersachsen und Schleswig-Holstein umfangreiche Lockerungen. Wir haben den Überblick für euch, was jetzt gilt.
Regeln in Niedersachsen gelten vorerst bis 24. Juni
Angesicht der zunehmend entspannten Corona-Lage können sich die Menschen in Niedersachsen über weitere
Lockerungen freuen. Für persönliche Begegnungen, zum Ausgehen, Einkaufen sowie in Schule und Tourismus gibt es mehr Freiraum. Hygieneregeln, die Maskenpflicht in vielen Bereichen sowie auch Schnelltests sind aber weiterhin Bestandteil der Schutzvorschriften bis zum vollständigen Abflauen der Epidemie. Die neue Corona-Verordnung gilt bis zum 24. Juni.
TREFFEN DRINNEN ODER DRAUßEN:
Ein Haushalt plus zwei weitere Personen eines anderen Haushaltes dürfen sich treffen, ab einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 auch zehn Personen aus maximal drei Haushalten. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen nicht dazu. Zusammenkünfte von Kindern bis einschließlich 14 Jahren sind bis zu zehn Personen zulässig. Privat organisierte Feiern von Personen, die älter sind als 14 Jahre, sind nur im Rahmen der Kontaktbegrenzungen zulässig.
GRUNDREGEL MASKE:
Sobald und solange man bei einer Veranstaltung oder in einer Gastronomie sitzt, darf man die Maske abnehmen. In Bus und Bahn aber muss die Maske aufbleiben.
SCHULE/KITA:
Unter einer Inzidenz von 50 kehren alle Schulen und Kitas in den Regelbetrieb zurück. Für viele Schüler bedeutet das das erste Wiedersehen in kompletter Klassenstärke seit mehr als fünf Monaten. Hygieneregeln und eine Maskenpflicht für Schüler in bestimmten Bereichen sowie die Testpflicht für Schüler und Personal bleiben erhalten. Bei einer Inzidenz oberhalb von 50 kehren die Schulen in den Wechselunterricht, das Szenario B, zurück.
EINZELHANDEL:
Ist ohne Testpflicht, aber mit Maskenpflicht geöffnet. Liegt die Inzidenz über 35, gibt es eine Zugangsbeschränkung. Sollte die Inzidenz wieder über 50 steigen, greift wieder eine Testpflicht.
GASTRONOMIE:
Die Gastronomie kann drinnen und draußen öffnen. Die Testpflicht entfällt draußen bei einer Inzidenz unter 50. Drinnen gibt es bei einer Inzidenz über 35 eine Kapazitätsbeschränkung und eine Sperrstunde um 23 Uhr.
BARS, DISKOTHEKEN, CLUBS:
Können bei einer Inzidenz unter 35 wieder öffnen mit 50-prozentiger Kapazität. Bedingung ist ein negatives Testergebnis, es gibt keine Maskenpflicht.
TOURISMUS:
Hotels und andere Quartiere können bei einer Inzidenz unter 50 bis zu 80 Prozent belegt werden, diese Begrenzung entfällt bei einer Inzidenz unter 35. In allen Fällen bleibt es bei Testpflichten für die Gäste.
THEATER, KONZERTHÄUSER, KINOS:
Veranstaltungen drinnen und draußen sind möglich, mit Testpflicht und einer Sitzordnung im Schachbrettmuster, bei einer Inzidenz unter 35 entfällt die Testpflicht.
MUSEEN, GALERIEN, AUSSTELLUNGEN, GEDENKSTÄTTEN:
Geöffnet ohne Testpflicht, bei einer Inzidenz über 35 noch mit einer 75-prozentigen Kapazitätsbegrenzung.
OUTDOORVERANSTALTUNGEN EINSCHLIEßLICH SPORT:
Bei einer Inzidenz unter 50 sind maximal 250 Personen mit Testpflicht und Sitzplatz zugelassen. Liegt die Inzidenz unter 35, sind bis zu 500 Zuschauer erlaubt, mit einer Genehmigung auch mehr.
GROßVERANSTALTUNGEN DRINNEN:
Unterhalb einer Inzidenz von 35 sind mit Genehmigung auch Großveranstaltungen wie Konzerte oder Zuschauer bei großen Sportveranstaltungen wieder möglich, ab einer Kapazität von 1700 Plätzen mit 30-prozentiger Auslastung.
FITNESSSTUDIOS:
Ab einer Inzidenz unter 50 geöffnet mit negativem Test und bei Kontaktsport einer Begrenzung auf 30 Teilnehmer. Bei einer Inzidenz unter 35 reicht ein Hygienekonzept.
SCHWIMMEN:
Unter einer Inzidenz von 50 gibt es in Freibädern keine Testpflicht mehr. In Hallenbädern bleibt sie bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 für dort trainierende Kleingruppen bestehen. Freibäder öffnen bereits bei einer Inzidenz unter 100, Hallenbäder für das allgemeine Publikum erst unterhalb einer Inzidenz von 35.
GESANG IM GOTTESDIENST:
Singen im Gottesdienst und bei anderen religiösen Veranstaltungen ist bei einer Inzidenz von unter 35 wieder möglich.
Das gilt jetzt in Schleswig-Holstein
Es wird gelockert in Schleswig-Holstein: Seit Montag (31.05.) dürfen sich im Norden wieder mehr Menschen treffen. Die neue Corona-Landesverordnung erlaubt nun drinnen private Treffen wieder von zehn Personen aus bis zu ebenso vielen Haushalten. Weitere Lockerungen der Corona-Regeln betreffen Veranstaltungen, den Sport und die Kultur. Stufenweise will die Landesregierung wieder größere Veranstaltungen erlauben. Am Samstagabend beschloss sie eine neue Corona-Verordnung. Alle zwei Wochen soll sie künftig angepasst werden.
VERANSTALTUNGEN
Je nach Art sind unter Auflagen im Norden drinnen wieder Veranstaltungen von bis zu 125 Teilnehmern möglich, im Freien bis zu 250. Bei Festen und Empfängen sind drinnen bis zu 25, draußen bis zu 50 Personen erlaubt. Geimpfte und Genesene zählen nicht mit. Zudem entfällt die Sperrstunde: Damit müssen Restaurants nicht mehr um 23.00 Uhr schließen.
KONZERTE, KINOS & CO
Bei Konzerten, im Theater oder Kino sind unter Auflagen nun bis zu 125 Personen drinnen und 250 draußen erlaubt. In Museen und Ausstellungen besteht keine Testpflicht mehr.
SPORT
Alle Sportanlagen dürfen wieder öffnen, auch Fitnessstudios. Bei Sport im Innenraum gilt ab zehn Personen eine Testpflicht, bei Kindern und Jugendlichen bis 25 Teilnehmern nicht. Testpflicht besteht bei Fitnessstudios und in Schwimmhallen. Draußen sind bei Sportveranstaltungen bis zu 50 Teilnehmer ohne Testpflicht erlaubt. Den Amateursport dürfen wieder Zuschauer verfolgen - analog zu den Vorgaben für Veranstaltungen.
PROSTITUTION
Unter Auflagen ist wieder Prostitution erlaubt - bei Erfassung der Kontaktdaten sowie mit Hygienekonzept für Freier und Prostituierte.
SCHULEN
Zum Wochenstart entfällt nun auch die Maskenpflicht auf den Schulhöfen - wenn Abstände eingehalten werden und die Mädchen und Jungen in ihren Kohorten bleiben, wie das Bildungsministerium am Wochenende mitteilte. Das sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Normalität an den Schulen, sagte Bildungsministerin Karin Prien (CDU) dazu.
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