28. November 2023 – Stefan Angele
Mehr als 1 Jahr Haft gefordert
Urteil im Prozess um Gruppenvergewaltigung im Stadtpark erwartet
Foto: Lapa Smile/Shutterstock
Im Prozess um eine Gruppenvergewaltigung im Hamburger Stadtpark sollen nach anderthalbjähriger Verhandlungsdauer die Urteile verkündet werden. Vor der Jugendkammer am Landgericht sind zehn junge Männer angeklagt, im September 2020 eine damals 15-Jährige missbraucht zu haben. Anders als der bisherige Prozess ist die Urteilsverkündung am Dienstag (28.11.) ab 9.30 Uhr zum Teil öffentlich.
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Verhängnisvolle Nacht im September 2020
Die 15-Jährige hatte nach Angaben der Staatsanwaltschaft am 19. September 2020 eine Party auf der Festwiese des Stadtparks besucht. In der Corona-Zeit hatte sich die Grünanlage zu einem beliebten Treffpunkt entwickelt. Stark alkoholisiert sei die Jugendliche teilweise unter Anwendung von Gewalt in einem Gebüsch missbraucht worden. Das Gericht hat an den bislang 67 Verhandlungstagen 96 Zeugen und mehrere Sachverständige gehört.
Haftstrafen von mehr als einem Jahr gefordert
Die Staatsanwaltschaft hat für neun Angeklagte Strafen von einem Jahr und drei Monaten bis zu drei Jahren gefordert, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. In drei Fällen soll die Strafe zur Bewährung ausgesetzt, in zwei weiteren Fällen die Entscheidung über eine Aussetzung zur Bewährung zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden. Für einen Beschuldigten hat die Staatsanwaltschaft Freispruch beantragt. Die Verteidigung hat ebenfalls Freispruch gefordert - und zwar für alle zehn Angeklagten. Ein elfter Angeklagter war am 5. April dieses Jahres freigesprochen worden, das Verfahren gegen ihn war abgetrennt worden.
Verfahren findet vor Jugendkammer statt
Wegen des Alters der 19- bis 23-jährigen Beschuldigten zur Tatzeit wird das Verfahren von einer Jugendkammer geführt. Die Öffentlichkeit war zu Prozessbeginn am 10. Mai 2022 ausgeschlossen worden. Am Dienstag sollen die Zuschauer nach Verkündung des Strafmaßes und einer Zusammenfassung der Urteilsgründe den Saal verlassen. Nach früheren Angaben des Senats sind vier der Angeklagten Deutsche, weitere vier haben armenische, afghanische, kuwaitische und montenegrinische Staatsangehörigkeiten. Bei zwei Beschuldigten sollte die Nationalität vom Gericht geklärt werden.
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(Quelle: dpa)