12. Dezember 2021 – Sebastian Tegtmeyer

"Weihnachts- und Neujahrsruhe" geplant

Verschärfte Corona-Regeln in Niedersachsen in Kraft

2G im Einzelhandel, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und einige nachgeschobene Ausnahmen zur 2G-plus-Regel - das Land Niedersachsen setzt abermals eine angepasste Verordnung mit verschärften Corona-Regeln um.

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Foto: gg-foto / Shutterstock.com

In Niedersachsen müssen sich laut der jetzt geltenden neuen Corona-Verordnung einige Menschen auf verschärfte Schutzmaßnahmen einstellen. So dürfen sich Ungeimpfte außer mit Mitgliedern des eigenen Haushalts nur noch mit zwei Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Auf diese Regelung hatten sich zuvor schon Bund und Länder verständigt. Die Staatskanzlei in Hannover erklärte zu der zum Sonntag überarbeiteten Verordnung, es sei "der Versuch, noch möglichst viele Menschen mit einer Auffrischimpfung zu versorgen, bevor die Omikron-Variante sich in Niedersachsen verbreitet".

2G im Einzelhandel - mit Ausnahmen

Ein Kernpunkt des erweiterten Regelwerks ist zudem die Umsetzung der 2G-Regel im Einzelhandel für Erwachsene. Einige Geschäfte können aber auch weiterhin von nicht Geimpften oder nicht Genesenen aufgesucht werden. Das sind etwa Lebensmittelgeschäfte und Getränkemärkte, Drogerien, Apotheken, Optiker, Hörgeräteakustiker, Sanitäts- und Reformhäuser, Babymärkte, Gartenmärkte, Tankstellen, Blumengeschäfte, Zeitungs- und Buchläden, Geschäfte zum Kauf von Fahrkarten sowie zur Reparatur von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Elektronikgeräten.

Bändchenlösung im Gespräch

Händler müssen die Einhaltung kontrollieren, möglich ist auch eine sogenannte Bändchenlösung für mehrere Geschäfte. In Einkaufszentren kann beispielsweise an einer zentralen Stelle der 2G-Nachweis gezeigt werden, Kunden erhalten dann ein Bändchen ums Handgelenk und müssen nicht überall wieder den Impfausweis oder das Zertifikat vorlegen.

Der Einzelhandelsverband sieht diese Methode als mögliche Entlastung gegenüber zahllosen Einzelkontrollen. Doch auch die neue Verordnung lasse manche Fragen offen, kritisierte Hauptgeschäftsführer Mark Alexander Krack. So bedeute es Mehraufwand für die Händler, wenn sie etwa bei den Kommunen separat anfragen, ob sie für das Bändchensystem oder für die befürworteten Stichproben-Kontrollen geeignet seien.

"Es sollte schon so sein, dass die offiziell zuständige Stelle das vorher mal gecheckt hat", sagte Krack der dpa. Auch gebe es immer noch Verwirrung dazu, in welchen Bereichen man "nur" medizinische oder FFP2-Masken tragen solle. Das Land stellte hierzu am Nachmittag klar: "Im Einzelhandel muss in keiner Warnstufe zwingend eine FFP2-Maske getragen werden, eine medizinische Maske reicht immer."

Kein negativer Test nach Auffrischungsimpfung oder Genesung nach Impfdurchbruch

In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens gilt in Niedersachsen nach wie vor auch die 2G-plus-Regel. Das ist etwa in Restaurants oder Fitnessstudios der Fall. Es gibt allerdings nachträglich vereinbarte Ausnahmen: Wer eine Auffrischungsimpfung bekommen hat oder Genesung nach einem Impfdurchbruch nachweisen kann, braucht keinen negativen Test. Gastronomen oder Veranstalter können auch auf 2G umschwenken, dürfen dann aber nur maximal 70 Prozent ihrer Plätze belegen.

Eine Ausnahme hatte sich außerdem für Friseure sowie die Fußpflege abgezeichnet. Diese Bereiche sollen künftig unter 3G fallen, somit reicht ein Negativtest. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hatte kürzlich entschieden, dass zum Beispiel auch Ungeimpfte nicht von solchen körpernahen Dienstleistungen ausgeschlossen werden dürfen.

An den Schulen läuft zunächst noch regulärer Unterricht

Kurz vor Weihnachten ändert sich dies jedoch: Vom 20. Dezember an - und damit drei Tage vor Ferienbeginn - könnten Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern vom Präsenzlernen befreit werden. Einen Anspruch auf Distanzlernen gibt es indes nicht. Die Ferien sollen wie geplant vom 23. Dezember bis zum 7. Januar dauern. Vor einem Jahr hatte Niedersachsen den Ferienbeginn coronabedingt um zwei Tage vorgezogen.

Das gilt ab 10. Januar an den Schulen

Vom 10. Januar an müssen auch die jüngeren Jahrgänge wieder Maske tragen, überdies soll es nach den Ferien häufigere Tests geben. Auch bei Kindern im Vorschulalter kommt es derweil zu Corona-Infektionen. Laut dem Kultusministerium gab es zum Wochenende 121 bekannte Fälle, darüber hinaus 72 Ansteckungen bei Kita-Fachkräften. Erfasst werden dabei aber nur Ansteckungen, die zur Schließung von Kita-Gruppen geführt haben. Die tatsächliche Zahl könnte also noch höher liegen.

Regelung während "Weihnachts- und Neujahrsruhe"

Während der "Weihnachts- und Neujahrsruhe" zwischen Heiligabend und dem 2. Januar greifen verschärfte Maßnahmen. Dann müssen Diskotheken schließen, es sind nur Veranstaltungen mit weniger Menschen erlaubt. Restaurants sollen weiter öffnen dürfen, ebenso Fitnessstudios, Kinos und Hotels - all dies jedoch nicht für Ungeimpfte. Die Grünen fordern zusätzliche Wirtschaftshilfen für Gastronomen sowie die Kultur- und Veranstaltungsbranche. An Silvester sind Feuerwerke und größere Ansammlungen verboten, vollständig Geimpfte oder Genese dürfen draußen mit maximal 50 und drinnen mit 25 Personen zusammenkommen.

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(Quelle: dpa)

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