10. Februar 2025 – Mira Oetinger

Mitteilung des Bezirksamts

Viele Anträge gestellt: Neues Selbstbestimmungsgesetz findet Anklang

Die Änderung des Geschlechtseintrags oder des Vornamens ist seit dem 1. November unkompliziert möglich. In Hamburg machen Hunderte davon gebrauch.

Selbstbestimmungsgesetz
Foto: FrankHH / Shutterstock

Gut 100 Tage nach Inkrafttreten des neuen Selbstbestimmungsgesetzes haben in Hamburg hunderte Menschen ihren Geschlechtseintrag geändert. Insgesamt wurden 352 Erklärungen zur Änderung des Geschlechtseintrags seit November 2024 in den Standesämtern Hamburgs abgegeben, teilte das zuständige Bezirksamt Harburg auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. 

Änderung von Name oder Geschlecht mit neuem Gesetz deutlich vereinfacht

Das neue Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) trat am 1. November in Kraft. Es regelt, dass man seinen Geschlechtseintrag und Vornamen einfach per Erklärung im Personenstandsregister ändern lassen kann. Die Erklärung muss mindestens drei Monate vorher angemeldet werden. Damit die Änderung des Geschlechtseintrags wirksam ist, muss das Standesamt des Geburtsortes sie vornehmen.

Die Erleichterungen bei dem neuen Gesetz betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Sie mussten bislang hohe Hürden überwinden und kostspielige Verfahren durchlaufen, um ihren Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Nun reicht eine Erklärung ohne Gutachten.

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(Quelle: dpa/Ino)

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