10. August 2021 – Maja Caterina Woltemath (deaktiviert)
Ab Mittwoch streiken die Lockführer der Deutschen Bahn für 48 Stunden. Was kann ich tun, wenn dadurch mein Zug ausfällt? Welche Rechte habe ich? Die wichtigsten Fragen und Antworten für alle Betroffenen:
Wegen eines Streiks der Lokführer und weiterer Bahn-Beschäftigter fallen an diesem Mittwoch bundesweit viele Züge aus. Die Deutsche Bahn hat 75 Prozent ihrer Fernzüge gestrichen und rechnet auch im Regionalverkehr mit zahlreichen Ausfällen und Verspätungen. Am Dienstag hatte die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) angekündigt, den Fern- und Regionalverkehr ab Mittwoch, 2.00 Uhr, für 48 Stunden bundesweit zu bestreiken.
Die wichtigsten Informationen im Überblick
- Alle bis Freitag dieser Woche (13.08.) gebuchten Fahrkarten, behalten ihre Gültigkeit.
- Wer vom Streik betroffen ist, bekommt Ticket samt Reservierung (wenn vorhanden) kostenlos erstattet
- Bis zum 20.08. können die Tickets flexibel genutzt werden oder zurückgegeben werden.
- Die Zugbindung bei Sparpreisen und Supersparpreisen ist aufgehoben.
- Es können ab sofort alle Plätze im Zug reserviert werden.
Was ist, wenn der Zug Verspätung hat?
- Ab 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof der Fahrkarte erhalten Fahrgäste eine Entschädigung von 25 % des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten Verspätung 50 %.
- Den Aufpreis für den ICE-Sprinter bekommt man schon bei 30 Minuten Verspätung erstattet.
Diese Erstattungsregeln gelten nur für den Fernverkehr, nicht für den Nahverkehr.
Was passiert, wenn der Zug ganz ausfällt?
Bei einem streikbedingten Zugausfall darf man in jeden beliebigen anderen Zug steigen, das gilt auch, wenn man des Streikes wegen seinen Anschlusszug verpasst hat. Wenn es keine andere Möglichkeit gibt zu seinem Ziel zu gelangen, erstattet die Deutsche Bahn sogar Taxifahrten bis zu 80 Euro.
Wie kommt man an seine Erstattung?
In den Servicezentren der Deutschen Bahn oder auch online findet man das Fahrgastrechte-Formular. Diesen muss man ausfüllen, dafür sollte man alle Originalbelege aufbewahren. Falls man sein Zugticket nur online haben sollte, kann man die Buchungsbestätigungsmail einfach gemeinsam mit dem Formula abgeben. Die Bahn zahlt per Überweisung oder Gutschein, auf Wunsch ist aber auch eine Barauszahlung möglich.
Auch Einschränkungen beim S-Bahn-Verkehr
Fahrgäste der Hamburger S-Bahn müssen sich wegen des geplanten Streiks der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) ebenfalls auf erhebliche Behinderungen einstellen. Es ist davon auszugehen, dass am Mittwoch und Donnerstag viele Bahnen ausfallen. "Wir werden alles tun, um die Einschränkungen so gering wie möglich zu halten", sagte ein Sprecher der Deutschen Bahn am Dienstag. Derzeit werde an einem Ersatzangebot gearbeitet, das aber noch nicht vollständig sei.