28. Juni 2022 – Zoe Groening (deaktiviert 16.07.24)

Entschädigung oder nicht?

Welche Rechte habe ich, wenn es Probleme mit meinem Hotel gibt?

Der Flug wird gestrichen, der Koffer verschwindet und der Mietwagen gibt den Geist auf: Im Sommerurlaub kann viel schiefgehen. Welche Rechte habe ich dabei eigentlich und wie sollte ich mich verhalten? Heute: Was ist, wenn es Probleme mit meinem Hotel gibt?

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Foto: Sashkin, Shutterstock

Es ist Sommer und da stehen bei vielen auch wieder Reisen an. Leider kommt es dabei immer wieder zu Problemen, egal ob bei den Flügen oder beim Hotel. Selbstverständlich hat man als Reisender aber auch bestimmte Rechte und muss nicht einfach alles über sich ergehen lassen. Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland hat den Überblick und weiß, welche Ansprüche man bei Problemen rundum das gebuchte Hotel hat.

Was kann ich machen, wenn ich bei einer Pauschalreise einen anderen Zimmertyp bekomme?

"Es kann sich dann natürlich um einen sogenannten Reisemangel handeln, dass ist immer dann der Fall, wenn das, was mir zugesagt wurde, eben Vorort nicht angetroffen wird. Ich habe dann einen Anspruch auf eine anteilige Erstattung. Das richtet sich so ein bisschen nach der Stärke der Beeinträchtigung. Man muss allerdings auch wissen, dass die Beträge hier in der Regel von den Gerichten eher niedrig abgesetzt werden. Beispiel: Ein fehlender Balkon gibt Ihnen Anspruch auf fünf bis zehn Prozent Reduzierung des Reisepreises. Bei größeren Mängeln wie Ungeziefer oder Schimmel kann das schon auch Mal bis zu 50 Prozent gehen."

Und wenn ich individuell Hotel oder Appartement gebucht habe?

"Hier gilt die Pauschalreiserichtlinie nicht, aber selbstverständlich gilt auch bei individuell gebuchten Hotels oder Ferienwohnungen, dass der Vermieter Ihnen die zugesagte Unterkunft schuldet. Das heißt: Es müssen alle Eigenschaften vorhanden sein, die er auch beworben hat und es muss natürlich auch der Beschreibung entsprechend. Das heißt zum Beispiel hinsichtlich der Sauberkeit, muss es auch entweder den angegebenen oder landesüblichen Standards entsprechend. Schimmel und Dreck gehören hier sicherlich nicht dazu."

Wie kann man vorgehen, wenn das Hotelzimmer dreckig oder schimmelig ist?

"Dann sollte man unverzüglich reklamieren, sonst können Sie später in der Regel keine Entschädigung verlangen. Wichtig ist: Ihr Ansprechpartner ist der Reiseveranstalter, nicht das Hotel selbst. Ganz wichtig: Dokumentieren Sie alles. Machen Sie Fotos, notieren Sie sich die Namen von eventuellen Mitreisenden oder Zeugen, die den Mangel dann eben auch entsprechend bezeugen können. Lassen Sie sich eventuell auch vom Hotel zum Beispiel den Mangeln schriftlich bestätigen."

Was kann man machen, wenn man durch das Essen im Hotel eine Magenverstimmung oder Lebensmittelvergiftung bekommet?

"Da muss man sagen, ist es so, dass grundsätzlich natürlich auch bei solchen Dingen das Ganze einen Reisemangel darstellen kann. Allerdings muss man als Reisender wissen, dass man verpflichtet wäre, dann zum Beispiel im Falle eines Rechtstreits auch nachzuweisen, dass es hier einen Zusammenhang gibt zwischen dem Essen, das man im Hotel zu sich genommen hat und dieser Erkrankung, dann können Sie natürlich entsprechend eine Reisepreisminderung geltend machen, aber zum Beispiel auch Mehrkosten, falls Sie zum Arzt müssen oder sogar die Reise außerplanmäßig vorzeitig abbrechen müssen."

Was ist wenn Aktivitäten, wie die Kinderanimation, wegfallen?

"Auch da können Sie dann unter Umständen einen Reisemangel geltend machen. Wichtig ist, dass diese Leistung vertraglich vereinbart war, also wirklich auch im Katalog stand oder in Ihrer Reisebestätigung dann enthalten ist. Umgekehrt, hatte ich beispielsweise bei der Buchung bereits die Information, dass zum Beispiel coronabedingt bestimmte Leistungen nicht zur Verfügung stehen und habe ich dennoch gebucht, dann kann ich natürlich im Nachgang keinen Reisemangel geltend machen."

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(Quelle: dpa)

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