17. Februar 2022 – Linda Shllaku (deaktiviert)
Was passiert bei Sturm, wenn mein Haus oder Wohnung einen Schaden erleidet? Wer zahlt da eigentlich? Und gibt es eine bestimmte Windstärke, die erreicht werden muss?
Deutschland erlebt stürmische Tage. Sogar der Wetterdienst hat eine Unwetterwarnung vor Sturm- und Orkanböen herausgegeben. Was passiert nun allerdings wirklich im Fall eines Schadens? Wer zahlt? Ab welcher Windstärke greift die Versicherung?
Tatsächlich sind die meisten Sturmschäden versichert oder aber noch einmal extra versicherbar. Denn, eine Hausratsversicherung und Wohngebäudeversicherung kommen für die Schäden auf. Jedenfalls, sollte ein Brand, ein Blitzeinschlag oder Leitungswasser für den Schaden (ausgelöst durch den Sturm) verantwortlich sein. Die Windstärke muss dabei mindestens acht betragen. Und der Nachweis muss von der versicherten Person erbracht werden.
Diese Kosten werden übernommen
Bei Abschluss einer Wohngebäudeversicherung mit Elementarversicherungsschutz werden die Reparaturkosten im und am Haus und an den Nebengebäuden übernommen. Nach Angaben der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) werden auch die Kosten für die Trockenlegung und Sanierung übernommen. Im Extremfall dann auch der Abriss und die Konstruktion mit Bau eines Hauses, das gleichwertig ist.
Wird ein Schaden am Haus festgestellt, muss sich so schnell wie möglich an die Versicherung gewendet werden. Fotos und Videos können den Schaden dokumentieren und sollten auch eingereicht werden. Zudem gilt: Nur, weil der Schaden nun festgestellt wurde, können Versicherte sich nicht ausruhen. Sie müssen darauf achten, dass der Schaden nicht noch unnötig größer wird. Bei Löchern in der Fassade sollten diese also abgedeckt werden – sei es erst einmal mit einer Plane.
Foto: Bloomicon / Shutterstock.com
16. November 2021 – Sebastian Tegtmeyer
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