19. Januar 2024 – Mira Oetinger

Der kalte Winter macht sich bemerkbar

Wer zahlt eigentlich bei Schlaglochschäden?

Der Zustand von Hamburgs Straßen hat sich in den vergangenen Wochen massiv verschlechtert. Überall tauchen Schlaglöcher auf, die nicht nur das Autofahren erschweren, sondern auch richtige Schäden am Auto hinterlassen können. Aber wer muss solche Schäden eigentlich bezahlen? Wir haben für euch nachgefragt.

Schlaglöcher / Schlagloch
Foto: ronstik / Shutterstock

Der kalte Winter hinterlässt Spuren auf Hamburgs Straßen. Je länger es kalt bleibt, desto mehr Schlaglöcher entstehen. In diesem Jahr wird das zu einem besonders großen Problem, da es im Vergleich zu den Vorjahren längere Frostepisoden gibt und die Bodentemperatur seit Wochen um den Gefrierpunkt liegt. Das führt zu Frostsprengungen im Asphalt, die die Schlaglöcher verursachen. Und die sind nicht nur hinderlich im Straßenverkehr, sondern verursachen wenn man richtig Pech hat auch ordentlich Blechschäden am Auto.

Doch wer zahlt eigentlich bei so einem Schaden?

In der Regel steht die jeweilige Gemeinde ab einer Schlaglochtiefe von 15 cm in der Schadensersatzpflicht. Aber es gibt einiges zu beachten. Was genau haben wir in der Morningshow für euch bei dem Anwalt Simon Fischer nachgefragt. Das ganze Gespräch könnt ihr hier nachhören.

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19.01.2024
Jetzt anhören: Wer zahlt bei Schlaglochschäden
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Generell gilt als Autofahrer natürlich immer aufmerksam zu fahren und bei den Wetterbedingungen auch mit derartigen Straßenschäden zu rechnen und deshalb besondere Konzentration auf die Fahrbahn zu richten. Von Seiten der Stadt und den zuständigen Behörden aus müssen die Straßen regelmäßig kontrolliert und ausgebessert werden und, falls das nicht möglich ist, durch entsprechende Warnhinweise gekennzeichnet werden.

Dokumentation des Schadenshergangs besonders wichtig

Ist das nicht passiert kann ein Haftungsanspruch gegen den Staat entstehen, wenn durch das Schlagloch Schäden am Auto entstanden sind. Hier muss aber genau dokumentiert werden, am besten auch durch Aufnahme durch die Polizei. Aber auch in so einer Situation kann dem Fahrer ein Mitverschulden angelastet werden, wenn zum Beispiel das Durchfahren des Schlagloches bei angemessenem Tempo hätte vermieden werden können. Also gilt: seid euch wirklich sicher, wenn ihr einen Haftungsanspruch stellen wollt, dass der Schaden wirklich nicht hätte vermieden werden können, sonst kommt ihr am Ende doch selber für die Kosten auf. Blechschäden durch Schlaglöcher werden allerdings von der Vollkasko getragen, wer so eine Versicherung für sein Auto besitzt, ist damit also zumindest vor dem finanziellen Schaden geschützt.

Wenn ihr einen neuen Schaden an der Straße bemerkt, könnt ihr den auch ganz unkompliziert bei der Stadt Hamburg über den "Melde-Michel" mitteilen.

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