21. Dezember 2021 – Stefan Angele
Keine weiteren Kontaktbeschränkungen
Wohl keine dramatische Regelverschärfung vor Weihnachten in Niedersachsen
Foto: Picture alliance
Weitere Kontaktbeschränkungen bereits zu den Weihnachtsfeiertagen strebt Niedersachsen derzeit nicht an. Das sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Dienstag (21.12.) in Hannover. Sollten sich Bund und Länder jedoch am Dienstag darauf verständigen, wäre dies nicht unmöglich umzusetzen im Bundesland, jedoch "mehr als sportlich", erläuterte die Sprecherin.
30. März 2023 – Sebastian Tegtmeyer
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Verschärfungen wahrscheinlich erst zu Silvester
Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) sagte mit Blick auf die Bund-Länder-Beratungen, dass verschärfte Kontaktbeschränkungen vom 28. Dezember an möglich seien. Dann dürften sich voraussichtlich auch Geimpfte und Genesene nicht mehr unbegrenzt treffen können - sondern nur noch maximal zehn Menschen. In 100 Fällen wurde die Omikron-Variante des Coronavirus bislang im Bundesland nachgewiesen. Die Anzahl der positiven Proben sei in den vergangenen Tagen von 2,4 auf 6,1 Prozent gestiegen, sagte Claudia Schröder, stellvertretende Leiterin des Corona-Krisenstabs. Man müsse sich darauf einrichten, dass im Laufe des Januars die Omikron-Variante die führende Variante des Coronavirus sein werde. Am 3. Dezember war im Bundesland der erste Fall der neuen Variante durch das Landesgesundheitsamt nachgewiesen worden.
Niedersachsen hat Regeln bereits verschärft
Niedersachsen hat bereits verschärfte Corona-Maßnahmen auf den Weg gebracht - diese gelten von Heiligabend bis zum 2. Januar. Über die Feiertage dürfen drinnen maximal 25 Menschen zusammenkommen - im Außenbereich sind es 50 Menschen. Clubs und Diskotheken müssen in diesem Zeitraum landesweit unabhängig von der Inzidenz schließen. Hamburg hatte am Dienstag Kontaktbeschränkungen angekündigt, die bereits zu Weihnachten gelten sollen. In der Hansestadt dürfen dann nur noch maximal zehn Menschen zusammenkommen, davon sind auch Geimpfte und Genesene betroffen.
Keine zusätzlichen Tests für Schüler unter 18 Jahren
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen sich in Niedersachsen indes auch in den Weihnachtsferien nicht zusätzlich testen lassen, um Eintritt in viele Freizeitbereiche zu erhalten. Von den entsprechenden Regeln seien diese weiterhin ausgenommen, bekräftigte die Landesregierung. In der Schulzeit sind die Kinder und Jugendlichen davon ausgenommen, weil diese sich regelmäßig vor dem Schulbesuch testen müssen. Die anderen Altersgruppen müssen sich hingegen in der Regel negativ auf das Coronavirus testen lassen, um in ein Restaurant oder ins Kino gehen zu können. Wer bereits eine Auffrischungsimpfung hatte, muss dies unabhängig vom Alter allerdings nicht tun.
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16. November 2021 – Sebastian Tegtmeyer
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