13. Januar 2021 – Stefan Angele
Es ist draußen kalt und regnerisch und man hockt seit Wochen weitestgehend allein im Lockdown. Da kann man schon einmal auf die Idee kommen an Urlaub zu denken. Doch sollte man die Urlaubsplanung auch in die Tat umsetzen? Mit den Impfungen könnte doch schon bald wieder alles ganz normal sein... Wer jetzt Urlaub bucht, kann das natürlich tun. Man sollte mit Blick auf die Coronakrise aber einige Dinge beachten.
Diese Tipps solltet ihr bei der Urlaubsplanung beachten
Klar ist auf alle Fälle, wann uneingeschränktes Reisen wieder möglich sein wird, das kann niemand genau sagen. Wenn gebuchte und bezahlte Reisen aufgrund von Grenzschließungen, Reisewarnungen oder Beherbergungsverboten in der Pandemie ausfallen müssen, ist es für Betroffene erfahrungsgemäß schwierig, Erstattungen durchzusetzen. Viele Urlauber versuchen immer noch vergebens an Geld von stornierten Reisen aus dem Vorjahr zu kommen. Damit sich das nicht auch 2021 wiederholt, gibt es einige Tipps zu beachten:
Vorauszahlungen vermeiden
"Einige Reiseunternehmen haben das Vertrauen ihrer Kunden mit diesem Verhalten womöglich verspielt“, so Michael Herte, Referatsleiter für Verbraucherrecht und Finanzdienstleistungen bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. "Nach diesen Erfahrungen sehen wir als Verbraucherschützer die Vorauszahlungen bei Reisebuchungen sehr kritisch." Gegen dieses Vorleistungsrisiko hilft auch der bei Pauschalreisen übliche Reisesicherungsschein nicht. Dieser soll Kunden gegen eine Insolvenz des Veranstalters absichern.
Besser spontan buchen
Wer bei der Urlaubsplanung für das kommende Jahr also sicher gehen und Verluste vermeiden will, bucht besser spontan – ohne Vorauszahlung und mit einer klaren schriftlichen Regelung für den Fall eines Lockdowns, Beherbergungsverbots oder einer Ausgangssperre. Bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein haben sich im vergangenen Jahr viele Betroffene beschwert, weil Ferienhausanbieter trotz geschlossener Grenzen bis zu 80 Prozent des gesamten Mietpreises verlangten. Durch klare Vereinbarungen lassen sich solche unerwarteten Kosten vermeiden.
Absichern gegen Insolvenz bei Pauschalreisen und Flügen
Ein weiteres Risiko für Verbraucher sind mögliche Insolvenzen von Reiseveranstaltern und Airlines. Wer eine Pauschalreise bucht, ist in diesem Fall besser abgesichert als bei Einzelbuchungen. Reiseveranstalter müssen gegen Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit versichert sein und dies mit einem Sicherungsschein nachweisen. "Diesen Sicherungsschein erhalten Verbraucher bei der Buchung. Veranstalter oder Reisebüros dürfen erst dann eine Anzahlung verlangen, wenn sie diesen zur Verfügung gestellt haben", so Michael Herte. Wer einen Flug buchen will, tut dies am besten direkt bei der Airline und zahlt per Kreditkarte. So besteht im Fall einer Insolvenz eher die Chance, das Geld von der Bank der Airline erstattet zu bekommen, wenn die eigene Kreditkartengesellschaft ein Chargeback Verfahren anbietet.
Reiserücktrittsversicherung hilft nicht bei Corona-Stornierungen
Bei der Reiserücktrittskostenversicherung geht es um Fälle, in denen Urlauber selbst krank werden oder wegen Todesfällen in der Familie, Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder aus ähnlichen Gründen nicht wie geplant reisen können. Sie greift nicht bei Krisen im Urlaubsland. Einige Versicherer geben an, dass Schäden, Erkrankungen und Tod infolge von Pandemien nicht versichert sind. Im Zweifel gibt ein Blick in die Bedingungen des Versicherungsvertrags Aufschluss.
Im Zweifel: An Verbraucherschutzzentralen wenden
Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nehmen Beschwerden auf, sammeln Fälle und unterstützen Verbraucher mit Informationen, Musterbriefen und persönlicher Beratung.
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