24. Februar 2021 – Sebastian Tegtmeyer
Im Corona-Lockdown boomt der Online-Handel, da viele Geschäfte des stationären Handels weiterhin geschlossen sind. Doch was, wenn es Fragen zum Umtausch gibt? Da hilft ab sofort der “Umtausch-Check” der Verbraucherzentrale weiter.
Möchten Verbraucherinnen und Verbraucher gekaufte Produkte umtauschen, zurückgeben oder reparieren lassen, stehen sie in Zeiten des Corona-Lockdowns vor zahlreichen rechtlichen Fragen. Mit dem “Umtausch-Check” will die Verbraucherzentrale Hamburg nun Abhilfe schaffen. Das Online-Tool gibt Ratsuchenden eine rechtliche Ersteinschätzung rund um Rückgabe, Gewährleistung und Garantie.
Schnelle kostenlose Ersteinschätzung
Was kann ich tun, wenn ein Produkt beschädigt bei mir ankommt? Darf ich eine vor drei Wochen online bestellte Jogginghose noch zurückschicken? Was mache ich mit einem im Ladengeschäft erworbenen Haushaltsgerät, das während des Lockdowns kaputt geht? Fragen wie diese lassen sich mit dem "Umtausch-Check" schnell beantworten. "Oft kennen Betroffene ihre Rechte und Pflichten nicht", sagt Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. "Nach Eingabe einiger Informationen erhalten Ratsuchende nun jederzeit eine kostenlose Ersteinschätzung zur Rechtslage in ihrem Fall." Bei Bedarf würden auch Vorlagen für einen Brief, mit dem Käufer ihre Rechte geltend machen können, kostenlos zur Verfügung gestellt.
Telefonische Beratung bei weiteren Fragen
"Bleiben nach der Nutzung des Checks noch Fragen offen, helfen die Juristinnen und Juristen der Verbraucherzentrale weiter", so Rehberg. Beratungen sind derzeit telefonisch unter (0900) 1 775 441 (2,00 Euro pro Minute aus dem deutschem Festnetz, mobil mehr) sowie nach Terminvereinbarung unter (040) 24832-107 oder schriftlich möglich.