28. Januar 2021 – Stefan Angele
Keine große Neuigkeit: Deutschland hinkt in vielen Bereichen der Digitalisierung noch meilenweit hinterher. Besonders in der Verwaltung wird noch fleißig gefaxt, gedruckt und abgeheftet. Bis zu Digitalisierung ist es in vielen Behördne und Amtsstuben noch ein weiter Weg. Mit einem umstrittenen Gesetz will die die große Koalition jetzt die Verwaltung ins 21. Jahrhundert holen.
Bürger bekommen Identifikationsnummer
Für diesen Digitalisierungsschritt haben sich Politiker und IT-Experten das Registermodernisierungsgesetz ausgedacht. Kernpunkt des Gesetzes ist eine Identifikationsnummer, die jedem Bürger mit der Geburt zugeordnet wird. 56 von 200 Behörden könnten die gemeinsame Kennziffer dann nutzen. Basis dieser "Bürgernummer" soll übrigens die Steuer-ID sein, die jeder Bürger ja bereits besitzt. Dazu erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Mathias Middelberg, und der zuständige Berichterstatter Marc Henrichmann: "Endlich keine unnötigen Formulare mehr ausfüllen! Endlich keine Wartezeiten mehr auf dem Amt! Das Registermodernisierungsgesetz ist ein echter Meilenstein auf dem Weg zur digitalen Verwaltung. Nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch Unternehmen und Wirtschaft haben darauf gewartet. Aber das Gesetz hilft nicht nur uns Bürgern. Es hilft auch unseren Verwaltungen, die künftig für Online-Verwaltungsleistungen vernetzt auf längst vorhandene Registerdaten zurückgreifen können. So verringern wir insgesamt die Menge der beim Staat gespeicherten Daten und reduzieren die Zahl fehlerhafter Speicherungen."
Mehr Onlinedienste
Zeil soll es sein zukünftig mit der Identifikationsnummer deutlich mehr E-Government-Dienste anbieten zu können. Die Nummer ermöglicht es zum Beispiel, dass Personen verwechselt werden können, und dass Ämter immer auf die richtigen und aktuellen Daten zugreifen können. Zu den Stammdaten würden laut Gesetzesentwurf Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Geschlecht, Adresse und Staatsangehörigkeit zählen. Mit der Nummer müssten Bürger und Ämter also nicht immer wieder die sowieso schon bei den Behörden herumschwirrenden Daten angeben und aufnehmen, sondern könnten diese einfach verwenden. Bürger müssten ihre Daten damit nur noch einmal eingeben. Sechs Milliarden Euro könnte der Bund mit diesem Gesetz sparen, rechnen Experten vor. Bürger könnten sich jährlich 84 Millionen Stunden Zeit mit Behördengängen sparen. Will man also zum Beispiel einen Führerschein beantragen, müsste man nicht komplizierte Bögen ausfüllen, sondern die Behörden könnten direkt auf die vorhandenen Daten zurückgreifen.
Umstrittenes Gesetz
Wegen Datenschutzbedenken wurde der erste Entwurf von Experten und Opposition heftig kritisiert. Inzwischen haben Union und SPD nachgebessert und stellen am Donnerstag (28.01.) einen neuen Entwurf zur Abstimmung. Demnach darf die Nummer nur noch für Verwaltungsleistungen und nur nach Einwilligung verwendet werden. Auch einige Behörden/ Register wurden aus der Liste gestrichen, die auf die Nummer zugreifen können. So zum Beispiel das Schuldnerverzeichnis oder das Insolvenzregister. Auch sollen Daten nicht einfach fröhlich zwischen den Behörden ausgetauscht werden dürfen. Gestattet ist dies nur unter Einschaltung von Vermittlungsstellen, die jeden Datenaustausch prüfen müssen. Außerdem bekommen die Bürger zukünftig eine Möglichkeit zu erfahren, welche Daten über sie gespeichert sind und an welche Behörden diese Daten übermittelt wurden. Kritiker bemängeln allerdings, dass es damit immer noch möglich sei ein sehr eindeutiges Profil einer Person zu erstellen, weshalb das Gesetz letztlich noch vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe scheitern könnte.
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