28. Juli 2020 – Sebastian Tegtmeyer

Neue Allgemeinverfügung ab dem Wochenende

Alkoholverkaufsverbote auf St. Pauli & in der Schanze

Nach den vergangenen Wochenenden mit tausenden feiernden Menschen auf St. Pauli und in der Schanze kommen nun die Alkoholverkaufsverbote in den Szenevierteln.

Bier trinken, Bierflasche, feiern
Foto: Shutterstock

Der Hamburger Senat hat am Dienstag die rechtlichen Voraussetzungen zur coronabedingten Einschränkung des Alkoholverkaufs in den Hamburger Ausgehvierteln beschlossen. Damit können die Bezirksämter schon am kommenden Wochenende per Allgemeinverfügung straßengenau Außer-Haus-Verkaufsverbote für Alkohol auf St. Pauli, im Schanzenviertel und in Ottensen aussprechen, wie Sozialsenatorin Melanie Leonhard und die für die Bezirke zuständige Wissenschaftssenatorin und Zweite Bürgermeisterin Katharina Fegebank während einer Pressekonferenz sagten.

Verbote gelten zwischen 20 und 6 Uhr

Die Regelungen sollen am kommenden Wochenende jeweils zwischen 20 und 6 Uhr gelten. Betroffen sind Kioske, Supermärkte, Tankstellen und der sogenannte Gassenverkauf von Alkohol durch Bars oder Lokale. Im Bereich St. Pauli seien allein 75 Betriebe des Einzelhandels betroffen, sagte der Leiter des Bezirksamts Mitte, Falco Droßmann. Eigentlich widerstrebten ihm solche Maßnahmen gerade auf St. Pauli. Das auch in Corona-Zeiten rücksichts- und abstandslos feiernde und trinkende Partyvolk zwinge Ämter und Behörden jedoch zu der Maßnahme.

Verbote gelten für große Fläche

Die Verkaufsverbote würden möglichst weit gefasst, "so dass die Menschen wirklich weit gehen oder reisen müssen, um an die Orte des Trinkens zu gelangen", sagte Altonas Bezirksamtschefin Stefanie von Berg. Erstmals sollen die Einschränkungen am kommenden Wochenende auch für den Bereich Alma-Wartenberg- und Spritzenplatz in Ottensen gelten.

Immer wieder Verstoße gegen Corona-Abstandsregeln

Hintergrund der Entscheidung war der massenhafte Andrang von Feierlustigen dort an den vergangenen Wochenenden, bei denen immer wieder gegen die Corona-Abstandsregeln verstoßen wurde. Bislang konnten die Verbote nur für den jeweiligen Einzelfall und auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ausgesprochen werden.

(dpa / ste)

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